Patentverletzung

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                                                                                              Patentverletzung

 

 

 

 

Patentverletzung kann auch strafrechtliche Folgen haben.
Nach § 142 PatG wird der Verletzer mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (bei Gewerbsmäßigkeit sogar bis zu fünf Jahren) bestraft.
Voraussetzung für die Strafbarkeit ist vorsätzliches (also nicht nur fahrlässiges) Handeln.
Die Ermittlungsbehörden werden auf Antrag tätig; beispielsweise durchsuchte die Staatsanwaltschaft bei einer groß angelegten Razzia auf der Funkausstellung am 29.8.08 in Berlin besonders die Stände von asiatischen Anbietern und beschlagnahmte zahlreiche Geräte.
Vorwurf war die Verletzung von Patenten und unterbliebene Lizenzzahlungen; es hatte eine Anzeige gegeben.



                                                  

 

 

                                                 https://www.ipwiki.de/patentrecht:patentverletzung

 

 

1)BGH, Urteil vom 12. Februar 2008 – X ZR 153/05 - Mehrgangnabe; m.V.a. BGHZ 171, 120 Tz. 18 Kettenradanordnung; Sen. Beschl. v. 17.4.2007 – X ZB 9/06, GRUR 2007, 859 Tz. 13 – Informationsübermittlungsverfahren I [für BGHZ 172, 108 vorgesehen]

2)BGH, Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 - Wärmetauscher; m.V.a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 171, 1120 - Kettenradanordnung I; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 - Polymerschaum 

 

 

 





 

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