AGB

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§ 1. Der Vertrag

Der Vertrag zwischen dem Vertragsnehmer, oder dem Vertreter desjenigen und der Kampfkunstschule Ju Fan Jutsu, ist rechtlich bindend.

§ 2. Das Fernbleiben
Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Der Vertragnehmer ist sich bewusst, dass er nur schriftlich kündigen kann.

§ 3. Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende.
Der Vertrag verlängert sich ansonsten automatisch um jeweils eine weitere
6 Monate Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4. Beiträge
Die Monatsbeiträge sind, auch während einer eventuellen Kündigungsfrist, immer zum ersten des Monats zu entrichten.

§ 5. Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der § 3. - § 4. ist automatisch ein kompletter Jahresbeitrag zu entrichten, zuzüglich Mahn- und Portokosten.

§ 6. Ausnahmefälle
Ausnahmefälle sind mit dem Inhaber Patrick Wolniak zu verabreden und schriftlich festzulegen.

§ 7. Datenschutz
Die Kampfkunstschule Ju Fan Jutsu verpflichtet sich, alle gesammelten persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und sie nach dem § 14 BDSG Bundesdatenschutzgesetz zu verwalten.

§8. Verhalten und Disziplin
Der Schüler hat sich nicht nur im gesamten Dojo diszipliniert zu verhalten. Auch in der Öffentlichkeit verpflichtet er sich, das Erlernte nicht zur Selbstdarstellung zum Schaden anderer Personen einzusetzen.

Erlernte Kampftechniken dürfen nur nach den Richtlinien des § 32 StGB Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland, also nur zur Notwehr eingesetzt werden.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Sperrzeit oder mit dem sofortigen Ausschluss (je nach Härte des Vorfalls) geahndet.

Im Falle einer Sperrzeit sind die Beiträge weiter zu entrichten. Im Falle des sofortigen Ausschluss sind noch drei weitere Monate zu zahlen.

§ 9. Rauschmittel
In den Räumen der Kampfkunstschule Ju Fan Jutsu, ist die Einnahme von Rauschmitteln (Drogen, Betäubungsmittel, Alkohol) jeder Art strikt verboten. Rauchverbot gilt ebenfalls in innerhalb der Schule. .Zuwiderhandlungen werden mit einem Verweis und bei Wiederholung mit dem in § 8. Verhalten und Disziplin beschriebenen Folgen geahndet.

Das gleiche gilt für jede Person, die die Kampfkunstschule Ju Fan Jutsu in der Öffentlichkeit repräsentiert.

§ 10. Sauberkeit
Jeder Schüler hat ordentlich und gepflegt zum Training zu erscheinen.
(
z. B.. saubere Trainingskleidung, gekürzte Fingernägel etc.)
Bei Nichteinhaltung ist mit einem Verweis zu rechnen.

§ 11. Nutzung der Räumlichkeiten und des Trainingsmaterials

Die Umkleideräumlichkeiten, sowie die Toiletten und Trainingsräume sind von jedem einzelnen Schüler sauber und ordentlich zu verlassen. Bei Nichteinhaltung wird dieses mit einer Reinigungsgebühr von 10 € berechnet.
Die Trainingsausrüstungen sind pfleglich zu behandeln.

§12 Sonstiges

Es ist darauf zu achten, das kein Schmuck wie Ketten, Kreolen, Uhren und ähnliches getragen wird. Es besteht Verletzungsgefahr.

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