Musik Recht

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Der Begriff Musikrecht umfasst im weiteren Sinn als objektives Recht alle Normen, die sich mit der Musik beschäftigen. Damit handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die Teil des Medienrechts ist. Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff nur den Teilbereich des Urheberrechts, der auf Musik anwendbar ist. Als „Musikrechte“ werden die subjektiven Urheberrechte an einem Musikstück bezeichnet.

 

Urheberrecht

 

 

Urheberrechtlicher Schutz von Musik

 

 

Musikwerk

 

 

Eine musikalische Komposition ist als so genanntes Musikwerk urheberrechtlich schutzfähig. International ist dies unter anderem in Art. 2 Abs. 1 der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ) geregelt, der alle Vertragsstaaten zum Schutz von „musikalischen Kompositionen mit oder ohne Text“ und „dramatisch-musikalischen Werken“ verpflichtet.

Auch eine Improvisation ist ein schutzfähiges Musikwerk.[1] Nach Art. 2 Abs. 3 RBÜ sind „musikalische Arrangements“ als Bearbeitungen ebenfalls selbstständig schutzfähig.

Urheber sind der Komponist und andere am Werk beteiligte Personen wie der Arrangeur und der Orchestrator.

Der Urheberschutz umfasst bei Musikwerken neben dem Vervielfältigungsrecht an den Noten insbesondere das Aufführungsrecht und das Senderecht, international geregelt in Art. 11 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 RBÜ.

Ein Liedtext ist als Sprachwerk separat schutzfähig.

 

Unser Mix darf nur von Ju Fan Jutsu Mitarbeitern vertrieben werden.

 

 

 

Patentverletzung kann auch strafrechtliche Folgen haben.
Nach § 142 PatG wird der Verletzer mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (bei Gewerbsmäßigkeit sogar bis zu fünf Jahren) bestraft.
Voraussetzung für die Strafbarkeit ist vorsätzliches (also nicht nur fahrlässiges) Handeln.
Die Ermittlungsbehörden werden auf Antrag tätig; beispielsweise durchsuchte die Staatsanwaltschaft bei einer groß angelegten Razzia auf der Funkausstellung am 29.8.08 in Berlin besonders die Stände von asiatischen Anbietern und beschlagnahmte zahlreiche Geräte.
Vorwurf war die Verletzung von Patenten und unterbliebene Lizenzzahlungen; es hatte eine Anzeige gegeben.



                                                  

 

 

                                                        http://www.ipwiki.de/patentrecht:patentverletzung

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