Allgemeine GEMA Satzung

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GEMA Gebühren für Veranstalter – Das müssen Sie wissen

 

Die GEMA schützt die Nutzungsrechte von Musikern und Komponisten und nimmt ihnen damit eine Aufgabe ab, die für Einzelpersonen kaum zu bewältigen wäre. Die GEMA behält also für die Musikschaffenden den Überblick darüber, dass für die öffentliche Nutzung ihrer Lieder auch gezahlt wird.

 

Bei öffentlichen Veranstaltungen muss die Nutzung von Musik immer mit der GEMA abgeklärt sein – sonst drohen saftige Strafen.
Credits: von Manfred Werner – Tsui (Eigenes Werk) [CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

Sei es im Radio, im Fernsehen, in Geschäften, bei Veranstaltungen, in Kneipen oder Diskotheken – dort muss für das Nutzungsrecht von Musik eine Gebühr an die GEMA geleistet werden. Nicht nur beim Abspielen von Tonträgern, auch bei Live-Musik muss an die GEMA gezahlt werden – natürlich nur, wenn diese Musiker von der GEMA vertreten werden.

 

 

Die Gebühren beinhalten einen Verwaltungsabschlag, der der GEMA zusteht; der Rest geht nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel an die Musikschaffenden. Die GEMA vertritt zur Zeit etwa 65 000 Komponisten und Textdichter in Deutschland, sowie circa 2 Millionen weitere Personen im Ausland. Die Künstler müssen im Gegenzug eine Mitgliedsgebühr an die GEMA zahlen.

Um Ihnen die Übersicht ein wenig zu erleichtern, zeigen wir Ihnen hier, was sie als Veranstalter beachten müssen, wenn Sie Musik spielen wollen. Auf der Homepage der GEMA ist ein Tarifrechner zu finden, mit dem man die entstehenden Kosten kalkulieren kann. Um das Formular auszufüllen, müssen Sie sich vorher über einiges klar werden:

Einzelveranstaltung, Kneipe oder Diskothek?

Um den korrekten Tarif berechnen zu können, muss zunächst entschieden werden, um welche Art von Musiknutzung es sich handelt. Eine Kneipe spielt im Hintergrund Musik und hat damit eine andere Nutzung als ein Club, in der GEMA-geschützte Musik aufgelegt wird und dazu getanzt wird. Unter Einzelveranstaltung fallen begrenzte Events wie beispielsweise ein Public Viewing.

Größe, Dauer und Eintrittskosten der Veranstaltung?

Seit 2013 hängt die Höhe der GEMA-Gebühren für Veranstalter maßgeblich von der Raumgröße und dem geforderten Eintrittsgeld der Veranstaltung ab. Für den Tarifrechner benötigen Sie also die Quadratmeterzahl, auf der die Musik zu hören sein wird, und müssen sich über den Eintrittspreis bewusst sein. Bei Einzelveranstaltungen hängt der Tarif auch von der Dauer des Events (in Stunden) ab.

Da die Tarifleistungen abhängig von vielen Faktoren sind und bei Veranstaltungen ohne Eintritt oder im Freien, wie zum Beispiel Straßenfesten, anderen Regelungen unterliegen, sollten Sie sich auf der GEMA-Website versichern, zu welcher Gruppe Sie gehören. Besitzer von Diskotheken oder Musikkneipen finden hier weitere Informationen; Veranstalter einzelner Events sollten sich hier  informieren.

 

                                                           

 

                                                           https://www.gema.de/faq/musiknutzung/   

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